Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
-
Allgemeines Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
-
Gegenleistung a) Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise sind freibleibend ab Werk und gelten nur unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Angaben unverändert bleiben. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer. Aufträge sind möglichst schriftlich einzureichen. Für Fehler bei der Telefonbestellung übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
b) Für alle Produkte gewähren wir bei sachgemäßer Handhabung, Lagerung und fachgerechter Montage 24 Monate Qualitätsgarantie.
c) Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Die Bestimmungen des Abschnitts 7 gelten entsprechend.
- Lieferung a) Den Versand nimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit Dritter. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers versichert.
b) Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
c) Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen berechtigt.
- Beanstandungen a) Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenergebnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Freigabeerklärung auf den Auftraggeber über.
b) Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei dem Auftragnehmer eintrifft. Für Folgekosten wird keine Haftung übernommen.
c) Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Erzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachten Beeinträchtigungen des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
d) Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
e) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlich bestehender Forderungen Eigentum des Auftragnehmers. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an.
f) Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Erstmuster und Auflagenherstellung.
g) Bei Sonderanfertigungen kann es durch produktionstechnische Eigenschaften zu Mehr- oder Minderlieferungen von 10% führen. Hieraus ist kein Anspruch auf Rechnungskürzung oder Nachlieferung abzuleiten.
h) Geringe Farbschwankungen auf den Endprodukten sind je nach Druckverfahren und Grundmaterial möglich.
- Zahlung a) Der Rechnungsbetrag ist zahlbar: Innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
b) Bei Aufträgen von Katalogartikeln unter € 25,– netto entfallen alle Rabattsätze und es wird ein Mindermengenzuschlag von € 7,50 (Bearbeitungsgebühr) erhoben.
c) Bei Bereitstellung besonders großer Materialmengen oder Vorleistungen kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden.
d) Bei Rechnungsstellung gegenüber Auftraggebern aus der EU verwenden wir die vom Auftraggeber genannte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Wird diese als falsch nachgewiesen, so haftet der Auftraggeber für die Steuerschuld, die von den Finanzbehörden gegen uns geltend gemacht werden kann.
e) Umtausch oder Rücknahme kann nur nach vorheriger Absprache vorgenommen werden. Die Rücklieferungen müssen frei Werk und unbeschädigt erfolgen. Für den mit der Rücknahme verbundenen Kontroll- und Abwicklungsaufwand berechnen wir grundsätzlich 20% des Warenwertes. Nicht genehmigte Rücksendungen werden nicht gutgeschrieben. Sonderanfertigungen sind von Umtausch oder Rücknahme ausgeschlossen.
f) Sonderanfertigungen sind grundsätzlich nicht rabattfähig.
g) Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
-
Zahlungsverzug
-
Eigentum, Urheberrecht a) Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Werkzeuge, Filme, Klischees, Lithographien und Digitalisierungen bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert.
b) Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
- Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit a) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist Unnau.
b) Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.